100 Jahre DHB:

100 Geschichten aus 100 Jahren DHB

31. Mai 1919:

„Zusammenschluss von deutschen Hockeyvereinen“

Auf dem 6. Bundestag, dem ersten nach fünfjähriger Kriegsunterbrechung, wird in Leipzig als Folge der politisch-geographischen Neuordnung Deutschlands nach Ende des 1. Weltkrieges die Einteilung des DHB in sieben Regionalverbände festgelegt: Brandenburg, Mitteldeutschland, Norddeutschland, Nordostdeutschland, Süddeutschland, Südostdeutschland und Westdeutschland. Durch die Verabschiedung einer neuen Satzung wird der DHB erstmals als „Zusammenschluss von deutschen Hockeyvereinen“ definiert. Allerdings werden Vereine durch ihre Aufnahme in einen Regionalverband automatisch auch Mitglied des DHB, was bisher so nicht der Fall war. Als Organe des DHB schreibt die Satzung den Bundestag, das Präsidium (sieben Mitglieder) und den Bundesausschuss mit Vertretern der Regionalverbände fest. Sitz des Verbandes ist in Berlin.

Dass der DHB von Deutschen Meisterschaften oder bundesweitem Punktspielverkehr (noch) nichts hält, zeigt der Paragraph 2 der Satzung. Dort heißt es: „Der Bund schreibt unter seinen Mitgliedern keine Spiele um Preise, Meisterschaften und dergleichen aus. Er gestattet seinen Mitgliedern aber, an solchen Spielen teilzunehmen, soweit sie sich nicht über den Bereich eines Landesverbandes hinaus erstrecken, und an Spielen um Preise, soweit sie während eines Turniers endgültig zum Austrag kommen.“

 
19. April
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